Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und wirkt sich erst ab Zugang bei uns. Wir bemühen uns in diesem Fall, das Objekt anderweitig zu vermieten. Es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung. Sollte das Objekt nicht anderweitig vermietet werden können, werden nachfolgende Gebühren erhoben:

 

vom Buchungstag und bis zu 31 Tagen vor Beginn der Mietzeit 30% des gesamten Mietbetrages
ab dem 30 Tag vor Beginn der Mietzeit 80% des gesamten Mietbetrages.

 

Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. (Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Nachricht genügt.) Die vorstehenden Regelungen gelten auch bei Krankheit, beruflichen Gründen oder Autopannen u. Ä. Sie entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen. Gleiches gilt grundsätzlich bei unabwendbaren außergewöhnlichen Umständen, die zu einer Nichtdurchführbarkeit der Reise führen und nicht im Risikobereich der Vertragsparteien bzw. des Vermittlers liegen. Sofern der Mieter eine Ersatzperson im selben Zeitraum und zum gleichen Preis an seiner statt einsetzen kann, akzeptiert der Vermieter eine Änderung der Buchung gegen Bearbeitungsgebühr von EURO 25,00. Die Mitteilung hierüber müssen wir in Textform erhalten. Bei Rücktritt wird in jedem Fall aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr von € 75,00 erhoben. Für einen unbeschwerten Urlaub empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung über eine Versicherungsgesellschaft, die wir Ihnen gerne auf Wunsch zusenden.

 

Erhalten wir keine Stornierung in Textform, fallen 100% des gesamten Mietbetrages an, auch wenn das gemietete Ferienobjekt nicht bezogen wird. Der Nachweis bleibt Ihnen jedoch unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.

 

 

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisrücktrittversicherung ihrer Wahl.

 

Wie leicht kann Ihnen oder Ihrer Familie etwas passieren und Sie können Ihren wohlverdienten Urlaub nicht antreten? Sichern Sie sich mit der Reise-Rücktrittsversicherung zumindest gegen den finanziellen Schaden ab.

 

Die Hanse Merkur erstattet Ihnen in der Reise-Rücktrittsversicherung Ihre vertraglichen Stornokosten, z.B. bei einer unerwarteten und schweren Erkrankung, einer schweren Unfallverletzung, einer betriebsbedingten Kündigung, einem Arbeitsplatzwechsel oder bei Elementarereignissen.
 
 Bei allen versicherten Ereignissen zahlen Sie keinen Selbstbehalt, mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 EUR je versicherte Person.
 
 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung zusammen mit Ihrer Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn. Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Der Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie.